Sturzunfälle im Alter

Sturzunfälle im Alter

Folgen von Sturzunfällen absichern

Nicht jeder Sturz lässt sich verhindern. Nach einem schweren Sturzunfall steht die bestmögliche gesundheitliche Wiederherstellung im Vordergrund. Auch hierfür lässt sich Vorsorge treffen.

Wenn der erste Schock nach dem Sturz überwunden und die medizinische Erstversorgung abgeschlossen ist, wird vielen Betroffenen klar: So einfach werden sie zumindest vorerst nicht in den gewohnten Alltag zurückkehren können. Schon ein gebrochener Arm kann die Selbstständigkeit ganz erheblich einschränken. Anziehen, Körperpflege und alltägliche Hausarbeiten sind dann ohne Unterstützung von Angehörigen oder einer Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe kaum möglich. Damit sich nach einem Unfall keine unerwartete Versorgungslücke auftut und finanzielle Engpässe drohen, ist die Überprüfung Ihres individuellen Versicherungsschutzes sinnvoll.

Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Nach einem Unfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung und ärztlichen Behandlung. Sie trägt auch die Kosten, wenn Sie im Anschluss häusliche Krankenpflege benötigen. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. So muss es sich um eine sogenannte Krankenhausvermeidungspflege oder Sicherungspflege handeln. Die Krankenhausvermeidungspflege bezeichnet den Umstand, dass eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder die Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege vermieden bzw. verkürzt werden kann. Die Sicherungs- oder auch Behandlungspflege muss als Teil des ärztlichen Behandlungsplans vom Arzt verordnet werden. Zur häuslichen Krankenpflege kann, ergänzend zur Grund- und Behandlungspflege, auch eine hauswirtschaftliche Versorgung gehören.

Wichtig zu wissen: Lebt in Ihrem Haushalt eine Person, die Sie im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann, dann haben Sie keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Außerdem übernehmen die Krankenkassen im Regelfall die Kosten der häuslichen Krankenpflege höchstens für einen Zeitraum von 4 Wochen. Benötigen Sie darüber hinaus häusliche Pflege und liegt kein begründeter Ausnahmefall vor, dann müssen Sie die Kosten für die Folgetage selbst tragen.

Sind alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt, haben Sie – sofern dies mit Ihrer Krankenversicherung nicht vertraglich anders geregelt ist – einen Eigenanteil zu leisten. Das sind einmalig für die Verordnung 10 Euro zuzüglich 10 Prozent der anfallenden Kosten für die Pflegeleistungen. Dabei sind Ihre Zuzahlungen für die Pflegeleistungen auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Neben dem hohen bürokratischen Aufwand kommen also auch Kosten auf Sie zu. Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, wie hoch Ihr Eigenanteil für die häusliche Versorgung in den ersten Wochen nach einem Unfall sein kann.

Beispielrechnung Eigenanteil häusliche Krankenpflege
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Monika K. erhält nach ihrem Unfall über einen Zeitraum von 3 Wochen häusliche Krankenpflege. Dazu gehört: 4-mal wöchentlich Wundversorgung (Behandlungspflege), 2-mal täglich Hilfe beim An- bzw. Auskleiden und der Körperpflege (Grundpflege) sowie 1-mal wöchentlich Hilfe beim Einkaufen, Wäschewaschen und der Wohnungsreinigung (hauswirtschaftliche Versorgung).

Der Pflegedienst rechnet dafür folgende Kosten ab:

  • Behandlungspflege: 18 Euro
  • Grundpflege: 14 Euro
  • hauswirtschaftliche Versorgung: 70 Euro
  • Hausbesuchspauschale: 8 Euro pro Tag

Die Gesamtkosten für 3 Wochen betragen 1.182 Euro (3 x 4 x 18 Euro + 3 x 7 x 2 x 14 Euro + 3 x 70 Euro + 3 x 7 x 8 Euro).

Monika K. muss 10 Prozent von den Kosten plus 10 Euro für die Verordnung bezahlen. Ihre Gesamtkosten betragen 128,20 Euro.

Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines Pflegedienstes können hiervon abweichen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Sollte abzusehen sein, dass Sie nach dem Unfall mindestens für 6 Monate pflegebedürftig sind, übernimmt unter Umständen die Pflegeversicherung die weiteren Pflegekosten. Dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. Art und Höhe der Leistungen hängen vom Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit ab.

Der Pflegegrad wird von einem unabhängigen Gutachter festgestellt. Für gesetzlich Versicherte ist für die Begutachtung der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) zuständig, für Privatversicherte die Firma Medicproof. Wichtig zu wissen: Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Tage. In diesem Zeitraum müssen die Kosten selbst getragen werden.

Wird ein Pflegegrad bescheinigt, erhalten Sie Sach- oder Geldleistungen von der Pflegeversicherung. Die Geldleistungen decken jedoch nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten für die häusliche sowie die stationäre Pflege ab. Eine nicht unerhebliche Summe zahlen Versicherte aus eigener Tasche. Der Pflegekosten-Eigenanteil bei stationärer Pflege liegt im Durchschnitt bei über 2.000 Euro monatlich. Eine Beispielrechnung für die ambulante Pflege zeigen wir Ihnen nachfolgend.

Beispielrechnung Eigenanteil ambulante Pflegekosten
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Volker S. wurde in den Pflegegrad 2 eingestuft, da er als Folge des Sturzes in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Personen mit Pflegegrad 2 erhalten von der Pflegekasse für die ambulante Pflege durch Pflegedienste monatlich 724 Euro*.

Volker S. benötigt Grundpflege (Teilwaschung plus 2-mal Ganzwaschung pro Woche), 2-mal wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung sowie gelegentlich Begleitung zu Arztbesuchen.

Die monatlichen Gesamtkosten für die ambulante Pflege betragen insgesamt durchschnittlich 1.800 Euro. Damit liegt sein Pflege- Eigenanteil pro Monat bei 1.076 Euro.

*Stand 01.01.2022
Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines Pflegedienstes können hiervon abweichen.

Informationen

Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen finden Sie u. a. im Internet auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter: www.bundesgesundheitsministerium.de, Stichwort: Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung

Broschüre zum Thema

Unsere Broschüre zeigt auf, wie Sie Ihr Sturzrisiko senken können und welche Möglichkeiten zur gesundheitlichen Sturzprävention es gibt. Ergänzend zur Sturzvorbeugung ist es ratsam, für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, damit z. B. Rehabilitation und Pflege gut organisiert und bezahlt werden.

Broschüre Aktiv mit Blasenschwäche


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