Sturzunfälle im Alter

Sturzunfälle im Alter

Beratung zum Versicherungsschutz

Bevor Sie eine private Unfallversicherung abschließen, sollten Sie sich Zeit nehmen, um zu überlegen, welche Versicherungsleistungen für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sind. Dann geht es im zweiten Schritt darum, die Leistungen und Tarife verschiedener Versicherungsanbieter zu vergleichen. Wichtig dabei ist, dass Sie auch die Vertragsbedingungen sehr genau lesen. Achten Sie darauf, welche Unfälle tatsächlich abgesichert sind. Bei manchen Versicherungen sind z. B. Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen. Das könnte bedeuten, dass Sie keinen Versicherungsanspruch haben, wenn Sie aufgrund von Schwindel stürzen. Ebenso heikel ist ein Ausschluss von Unfällen unter Medikamenteneinfluss. Viele ältere Menschen nehmen regelmäßig Medikamente ein, oft auch solche, die das Sturzrisiko erhöhen. Solche Unfälle sollten bei Ihrer Versicherung auf jeden Fall mit eingeschlossen sein.

Die Zahl der Unfallversicherungen und Absicherungsmöglichkeiten ist groß und so ist es nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Daher ist es sehr empfehlenswert, dass Sie sich informieren und die Details der Versicherungsleistungen und Vertragsvoraussetzungen erklären lassen.

Noch ein wichtiger Hinweis: Kommt es zu einem Vertragsabschluss, ist es ganz wichtig, dass alle Ihre Angaben, insbesondere die zu vorliegenden Risikoerkrankungen, im Versicherungsantrag korrekt sind. Sonst kann es passieren, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls die Leistung verweigert.

Welche finanzielle Entlastung eine private Unfallversicherung bedeuten kann, zeigen die beiden nachfolgenden Beispielrechnungen im Vergleich klassischer Unfallschutz und Unfallschutz 60 Plus.

Beispielrechnung klassische Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung
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Volker S. hat eine klassische Unfallversicherung mit einer versicherten Invaliditätssumme von 100.000 Euro abgeschlossen. Nach seinem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch ist er dauerhaft körperlich beeinträchtigt. Ihm wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 20 Prozent bescheinigt. Damit bekommt er einmalig 20 Prozent der Versicherungssumme als Invaliditätsleistung ausbezahlt, also 20.000 Euro. Davon bezahlt er 15.000 Euro für den Einbau eines Treppenliftes.

Volker S. hat nach seinem Unfall einen Pflegegrad 2. Sein Eigenanteil für die ambulante Pflege liegt monatlich bei über 1.000 Euro. Diese Kosten sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines Pflegedienstes können hiervon abweichen.

Beispielrechnung Unfallschutz 60 Plus
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Monika K. hat den Unfallschutz 60 Plus mit 2.000 Euro Pflege-Eigenanteil abgeschlossen. Sie stürzt und ist nach ihrem Oberschenkelhalsbruch ebenfalls dauerhaft körperlich beeinträchtigt und kann sich nicht selbst versorgen. Direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist dank ihres Versicherungsschutzes die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienst) sofort gewährleistet. Die 15.000 Euro für den Einbau eines Treppenliftes übernimmt die Versicherung.

Monika K. hat nach ihrem Unfall ebenfalls einen Pflegegrad 2 und einen Eigenanteil für die ambulante Pflege von etwa 1.000 Euro pro Monat. Diese Kosten werden komplett von der Versicherung übernommen, da Monika K. einen Pflege-Eigenanteil bis zu 2.000 Euro versichert hat. Außerdem erhält sie eine Haushaltsführungs-Pauschale von monatlich 100 Euro.

Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines Pflegedienstes können hiervon abweichen.

Broschüre zum Thema

Unsere Broschüre zeigt auf, wie Sie Ihr Sturzrisiko senken können und welche Möglichkeiten zur gesundheitlichen Sturzprävention es gibt. Ergänzend zur Sturzvorbeugung ist es ratsam, für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, damit z. B. Rehabilitation und Pflege gut organisiert und bezahlt werden.

Broschüre Aktiv mit Blasenschwäche


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